Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen wir Nutzfahrzeuge verkaufen – Zahlung, Reservierung, Eigentumsvorbehalt und Ausfuhr.
Diese Bedingungen gelten für Käufe bei der Trucktrade Germany GmbH (Jestetten, Deutschland). Fassung vom 31. Januar 2025. Verbindlich ist die deutsche Fassung. Angaben zur Gesellschaft
Kaufpreis, Kosten und Spesen, Standgebühr
Der Kaufpreis ist ohne Abzüge zu zahlen. Allfällige Kosten und Spesen, z.B. für die Verbringung zum Käufer, Kosten der Ummeldung oder Bankspesen, gehen zu Lasten des Käufers. Nach Ablauf des für die Übergabe des Kaufgegenstands vereinbarten Datums wird eine Standgebühr von 100 € pro Tag zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.
Ummeldung des Fahrzeugs auf den Käufer
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich, spätestens 7 Werktage nach Übergabe bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umzumelden. Er stellt die Trucktrade Germany GmbH von jeder Haftung und allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf den Kaufgegenstand frei, welche die Zeit ab der Übergabe betreffen.
Angebotsfrist, Verlängerung, Reservierungsgebühr
Wir, die Trucktrade Germany GmbH, binden uns für 3 Werktage an dieses Angebot. Gegen Zahlungseingang von 20 % des Warenwerts („Reservierungsgebühr“) bis zum Ablauf des 3. Werktages halten wir uns für 7 weitere Werktage an das Angebot gebunden. Wird das Angebot in diesem Zeitraum nicht angenommen, verfällt die Reservierungsgebühr vollständig und verbleibt bei der Trucktrade Germany GmbH. Eine Annahme unseres Angebots nach Ablauf der Bindungsfrist stellt ein neues Angebot dar, bezüglich dessen Annahme wir völlig frei sind. Wir behalten uns vor, den Kaufgegenstand nach Ablauf der Bindungsfrist anderweitig zu verkaufen. Nehmen wir ein solches nach Ablauf der Bindungsfrist eingegangenes Angebot an, wird die an sich verfallene Reservierungsgebühr auf den Kaufpreis angerechnet.
Gewährleistung
Alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln werden hiermit ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist die Haftung bei Vorsatz oder Arglist (Garantien werden keine abgegeben).
Keine Prüfung des Kaufgegenstands
Wir führen keine Prüfung des Kaufgegenstands, auch keine Sichtprüfung auf (Unfall)Schäden und keine Prüfung auf Betriebssicherheit, durch. Uns vom Vorbesitzer mitgeteilte Schäden sind in der Offerte genannt. Der Käufer hat die Möglichkeit, den Kaufgegenstand selbst zu besichtigen und zu prüfen. Er ist selbst dafür verantwortlich, den Kaufgegenstand auf dessen Betriebssicherheit zu prüfen und in den Verkehr zu bringen. Die Trucktrade Germany GmbH schließt ihre Haftung für Mängel aus, soweit sie nicht für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung. Der Käufer muss den Kaufgegenstand pfleglich behandeln. Er muss ihn auf seine Kosten teil- und auch Vollkasko versichern. Bei Pfändungen der Ware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten haftet der Käufer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Fahrzeugs geht mit der Übertragung des Besitzes auf den Käufer über.
Rücktrittsrecht bei Verzug mit der Zahlung des Kaufpreises
Sofern der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt, haben wir das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Kosten des Rücktritts und der Rückabwicklung inklusive der Kosten für den Rücktransport des Kaufgegenstandes zu uns trägt der Käufer.
Haftungsausschluss
Eine Haftung auf Schadenersatz jeglicher Art ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung auf Schadensersatzansprüche, wenn die Trucktrade Germany GmbH, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben, sowie mit Ausnahme der Haftung auf Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben (Steuern, Zollgebühren) sind vom Käufer zu bestimmen und zu tragen. Die Trucktrade Germany GmbH übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Kaution in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer bei Export
Wir sind berechtigt, für Waren, die exportiert werden sollen, eine Kaution in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen. Die Kaution wird mit dem Kaufpreis fällig. Legt der Käufer uns eine bestandskräftige Veranlagungsverfügung der zuständigen Finanzbehörde vor, wird die Kaution erstattet. Zusätzliche Kosten und Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung der Ware entstehen, sind vom Käufer zu tragen.
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr.1b UstG
Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangt das Deutsche Finanzamt ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:
- Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, Angabe des/r Gewerbezweigs / Branche und falls vorhanden Internetadresse, Visitenkarte, etc.
- Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer.
- Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie.
- Passkopie des Eigentümers/Gesellschafters/Geschäftsführers, und
- von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer. Können uns keine Dokumente überlassen werden, aus denen Ihre Unternehmereigenschaft ersichtlich ist, erheben wir eine Kaution in Höhe von 19% des Kaufpreises.
- Amtlicher Nachweis der Unternehmereigenschaft; z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis, amtlichen Firmennachweis oder Bestätigung von Wirtschaftsverbänden (Handelskammer) in Kopie.
Die Mehrwertsteuerkaution wird nach Erhalt der Gelangensbestätigung (Kopie per E-Mail mit E-Mail-Adresse der Empfängerfirma oder Original per Post) umgehend zurückerstattet.
Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch
Gegen den Kaufpreisanspruch der Trucktrade Germany GmbH kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Trucktrade Germany GmbH, Randenweg 16, 79798 Jestetten, Deutschland.
Eine Frage zum Vertrag?
Rufen Sie an, bevor Sie unterschreiben, wenn etwas unklar ist – eine Frage vor dem Kauf ist billiger als eine Auslegung danach.