MIT TRUCKTRADE IST EXPORTIEREN EIN KINDERSPIEL
Wir unterstützen Sie beim Export von gebrauchten Lastwagen, Lieferwagen, Anhängern und Aufliegern. Dies umfasst die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Dokumente, um die komplexen bürokratischen Hürden und vielfältigen Regelungen zu überwinden.
Seit über 12 Jahren haben wir Erfahrung mit dem Export von gebrauchten Nutzfahrzeugen. Mit unserer Hilfe erleichtern wir ihnen den Export in ihr Zielland. Ob der Export aus der Schweiz oder aus Deutschland stattfindet spielt keine Rolle. Von beiden Standorten aus kennen wir die Regelungen, Prozesse und welche Dokumente benötigt werden.
Der Export aus STANDORT SCHWEIZ unterscheidet sich von dem aus STANDORT DEUTSCHLAND. Weshalb die nachfolgenden Information je nach Standort und Zielregion aufgeteilt sind.
EXPORT – STANDORT SCHWEIZ
Hier finden Sie alle relevanten Informationen für den Export aus der Schweiz.
Verkauf in ein Drittland (Export)
VERSANDANMELDUNG
Wir können Ihren LKW für den Export und die Überführung in das Bestimmungsland beim Zoll anmelden und die Ausfuhr organisieren.
URSPRUNGSNACHWEIS EUR.1
Das EUR.1-Formular ist ein Ursprungsnachweis, der die Herkunft von exportierten Waren aus der Europäischen Union (EU) bestätigt. Es ermöglicht dem Käufer im Bestimmungsland, von Zollvorteilen zu profitieren. Das Formular spielt eine wichtige Rolle bei der Anwendung bilateraler Handelsabkommen und erleichtert den internationalen Warenverkehr.
T1 – DOKUMENTE
Das T1-Dokument wird im internationalen Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) verwendet. Es dient als Nachweis dafür, dass Waren unter zollamtlicher Überwachung stehen, während sie von einem EU-Land in ein anderes transportiert werden.
Sie brauchen für die ordnungsgemässe Verzollung in der Europäischen Union ein T1-Dokument. Diverse Speditionsfirmen stellen dieses Dokument gegen Hinterlegung einer Kaution in der Höhe von 8.1% des Warenwertes aus. Nach erfolgreicher Löschung des T1-Dokumentes beim Verlassen der Europäischen Union oder beim Erreichen des Ziellandes wird Ihnen die volle Kaution zurückerstattet.
Ein nicht korrekt deklarierter Export hat zur Folge, dass Sie die gesetzliche Mehrwertsteuer der Schweiz bezahlen müssen. Motortrade kann im Zweifelsfalle die gesetzliche Mehrwertsteuer im Umfang von 8.1% des Warenwertes als Kaution verlangen. Diese wird nach Erhalt der definitiven Veranlagungsverfügung der Eidgenössischen Zollverwaltung zurückerstattet.
EXPORT- / ÜBERFÜHRUNGSSCHILDER
Für den Export von Fahrzeugen werden Exportschilder in den Strassenverkehrsämtern Zürich und Winterthur erteilt.
❌ Der Bezug bei den Prüfstellen in Regensdorf, Hinwil, Bülach oder Bassersdorf ist nicht möglich. ❌
Es sind folgende Unterlagen vom Halter vorzulegen:
- Gesuchsformular
- Fahrzeugausweis im Original
- Führerausweis im Original
- Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis im Original
- Bargeld, Maestro- oder Kreditkarte
Die Überführungsschilder müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgegeben werden.
Die Kosten für die Überführungskennzeichen und die Schwerverkehrsabgabe
(Schweizer Maut) können je nach Fahrzeug unterschiedlich
sein. Es ist mit Kosten zwischen €230 bis €400 zu rechnen.
Weitere Informationen: Strassenverkehrsamt Zürich
EXPORT – STANDORT DEUTSCHLAND
Hier finden Sie alle relevanten Informationen für den Export aus Deutschland.
Innergemeinschaftliche Lieferung (IGL)
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfreie Warenlieferungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Nichtbeachtung des Ablaufes führt zur Zahlung der deutschen Steuer. Trucktrade Germany GmbH kann eine Kaution von 19% des Warenwerts verlangen, die nach Erhalt der Gelangensbestätigung zurückerstattet wird.
Gelangensbestätigung
Die Gelangensbestätigung ist ein Dokument für den erfolgreichen Warentransport im Bestimmungsland und ein wichtiger Nachweis für die steuerliche Anerkennung der innergemeinschaftlichen Lieferung.
Folgendes benötigen Sie:
- Gültige Ust. ID
- Passkopie des Eigentümer
- Handelsregisterauszug
Verkauf in ein Drittland (Export)
VERSANDANMELDUNG
Wir können Ihren LKW für den Export und die Überführung in das Bestimmungsland beim Zoll anmelden und die Ausfuhr organisieren.
URSPRUNGSNACHWEIS EUR.1
Das EUR.1-Formular ist ein Ursprungsnachweis, der die Herkunft von exportierten Waren aus der Europäischen Union (EU) bestätigt. Es ermöglicht dem Käufer im Bestimmungsland, von Zollvorteilen zu profitieren. Das Formular spielt eine wichtige Rolle bei der Anwendung bilateraler Handelsabkommen und erleichtert den internationalen Warenverkehr.
T1 – DOKUMENTE
Das T1-Dokument wird im internationalen Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) verwendet. Es dient als Nachweis dafür, dass Waren unter zollamtlicher Überwachung stehen, während sie von einem EU-Land in ein anderes transportiert werden.
Sie brauchen für die ordnungsgemässe Verzollung in der Europäischen Union ein T1-Dokument. Nach erfolgreicher Löschung des T1-Dokumentes beim Verlassen der Europäischen Union oder beim Erreichen des Ziellandes wird Ihnen die volle Kaution zurückerstattet.
Ein nicht korrekt deklarierter Export hat zur Folge, dass Sie die gesetzliche Steuer von Deutschland bezahlen müssen. Trucktrade Germany GmbH kann die gesetzliche Steuer im Umfang von ca. 19% des Warenwertes als Kaution verlangen. Diese wird nach nach Abschluss des Exportes zurückerstattet.
ÜBERNACHTUNG
Eine verspätete Ankunft am Zoll kann unangenehm sein und zusätzliche Kosten verursachen. Daher empfehlen wir, ausreichend Zeit einzuplanen. Falls Sie erst am nächsten Tag abreisen möchten, empfehlen wir Ihnen Hotels in unserer Nähe:
Standort Schweiz, Oberhasli:
Holiday Inn Express Zürich Airport, an IHG Hotel
B&B Hotel Zürich Airport Rümlang
Standort Deutschland, Jestetten:
Hotel zum Löwen Fam. Chawla, Jestetten
Hotel Bahnhof Jestetten, Jestetten